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Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses, Sie enthält Rechte und Pflichten und gilt für alle Bewohner. Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohl fühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen.
 

1. Lärm

  • Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in den Zimmern, im Haus und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 — 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernseher, lautes Rufen auf den Fluren usw. ist auf Zimmerlautstärke einzustellen oder zu unterlassen.
  • Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.
     

2.    Sicherheit

  • Haus- und Gebäudeeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich frei zu halten.
  • Das Grillen mit Holzkohle ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Grillplätzen gestattet.
  • Bei Undichtigkeit und sonstigen Mängeln an den Gas-, Strom- und Wasserleitungen ist sofort der Verwalter zu benachrichtigen.

Verwaltung Burbach Frau Sommer Tel: 02736 / 4491150 - Mobil:  0176 / 75862026

Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden.
Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen und der Hauptabsperrhahn sofort zu schließen.

  • Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten.
     

3. Reinigung

  • Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Flure, Treppen, Fenster und Zugangswege außerhalb des Hauses, den Stellplatz des Müllcontainers und der Bürgersteig vor dem Haus sind ebenfalls in einem sauberen Zustand zu erhalten.
  • Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und den Müllcontainer vor Gebäude 22 entsorgt werden. Hier ist zu beachten, dass Sondermüll und Sperrgut nicht in diesen Container gehören. Sie sind nach der Satzung der Gemeinde Burbach gesondert zu entsorgen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen und die mitbenutzten Räume und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Die Mietsachen müssen vom Mieter regelmäßig mit geeigneten Mitteln und Geräten gepflegt und gereinigt werden. Die mitbenutzen Räume, hier vor allem die Küche, müssen stets sauber hinterlassen werden. Der Mieter muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der gemieteten oder mitbenutzten Räume und Sachen vorzubeugen. Der Mieter ist verpflichtet, mitvermietete bzw. zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassene Einrichtungsgegenstände wie die übrigen Mietsachen sorgfältig zu behandeln und regelmäßig zu reinigen. Er darf sie weder verändern noch zerlegen oder sie Dritten überlassen. Das Abmontieren von Einrichtungsgegenständen, die mit dem Gebäude verbunden sind, ist eine bauliche Veränderung und deshalb untersagt.

 

4. Abreise

  • Der Gast nutzt das Boardingzimmer für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Sofern vorher nichts anderes mit der Verwaltung vereinbart und genehmigt wurde, muss sich der Gast am letzten Tag seines Aufenthalts spätestens um 10:30 Uhr das Zimmer geräumt haben. Tut er dies nicht, ist das die Verwaltung berechtigt, dem Gast den Preis, für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
  • Lässt der Gast seine persönlichen Gegenstände nach der Check-Out-Zeit (10:30 Uhr) am letzten Tag des Aufenthalts im Zimmer zurück und reagiert er nicht auf die Räumungsaufforderung, ist die Verwaltung berechtigt, das Zimmer zu räumen und die Gegenstände in einem separaten Zimmer aufzubewahren.

 

5. Haustiere

  • Tierhaltung ist untersagt.
     

6. Fahrzeuge

  • Der Mieter ist verpflichtet, Kraftfahrzeuge ausschließlich auf den dafür vorhandenen Stellplätzen abzustellen. Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile dürfen nicht innerhalb von für Wohnzwecke bestimmten oder für den Aufenthalt von Personen vorgesehenen Gebäuden abgestellt werden (Zimmer, Flure, usw,). Das Abstellen von dauernd nicht genutzten oder abgemeldeten Kraftfahrzeugen auf dem Gelände ist nicht gestattet. Dennoch abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig für den Fahrzeughalter entfernt. Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im Fahrradkeller gestattet.
     

7. Energie

  • Der Mieter ist verpflichtet, mit Strom, Wasser, Gas, Heizenergie und allen vom Vermieter zur Verfügung gestellten Materialien sparsam umzugehen. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet sein Zimmer regelmäßig zu lüften und im Winter auf Stoßlüftung zu achten, damit sich kein Schimmel in den Räumen bildet.
     

8. Allgemeines

  • Im Falle von Beschädigungen der Mieträume oder der Beschädigung bzw. des Verlustes der vermieteten Einrichtungsgegenstände hat der Mieter Schadenersatz zu leisten. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Falle einer Beschädigung des Zimmers oder der Beschädigung bzw. des Verlustes von mitvermieteten Einrichtungsgegenständen ihm obliegt nachzuweisen, dass er die Beschädigung bzw. den Verlust nicht zu vertreten hat.
  • Der Mieter darf nur in den dafür vorgesehenen Räumen Waschen und Trocknen. Das Wäschetrockenen auf dem Zimmer ist untersagt. Das Kochen, auch auf eigenen Herdplatten, ist nur in der Küche gestattet.
  • Das Rauchen in den Mieträumen und den gemeinsam genutzten anderen Räumen (Toilette, Dusche, Küche usw.) ist verboten.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter umgehend über alle von ihm festgestellten Mängel oder Betriebsstörungen an und in den Mietsachen, mitbenutzten Räumen, dem Gebäude oder den technischen Einrichtungen zu unterrichten.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zu den gemieteten oder mitbenutzten Räumen überlassenen Schlüssel oder Pin Codes sorgfältig zu verwahren und sie keinem Unbefugten zugänglich zu machen. Der Mieter ist verpflichtet, den Verwalter unverzüglich über den Verlust dieser Dinge zu unterrichten.
  • Bei Ausfall der Heizung oder der Warmwasserversorgung ist die Verwaltung sofort zu verständigen.
  • Gegen Kaution haben Sie die Möglichkeit in unseren Gebäuden 22 und 27 einen Briefkasten zu mieten. Bei Auszug muss der Schlüssel, gegen Rückgabe der Kaution, zwingend wieder abgegeben werden.
     

9. Strafe

  • Bei Verstoß gegen jedweden Punkt dieser Hausordnung kann der Verwalter eine Strafe in Höhe von bis zu 500,- € einfordern.
     

10. Beschädigte Einrichtungsgegenstände

  • Im Falle von Beschädigungen der Mieträume oder der Beschädigung bzw. des Verlustes der vermieteten Einrich-tungsgegenstände hat der Mieter Schadenersatz zu leisten. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Falle einer Beschädigung des Zimmers oder der Beschädigung bzw. des Verlustes von mitvermieteten Einrichtungsgegenständen ihm obliegt nachzuweisen, dass er die Beschädigung bzw. den Verlust nicht zu vertreten hat.
     

Schadensersatz *Preisliste (in Euro inkl. 19% MwSt.)

Einrichtungsgegenstand Preise
Bettgestell 250,00 €
Lattenrost 50,00 €
Federkernmatratze 250,00 €
Matrazenschoner 55,00 €
Decke 55,00 €
Kissen 55,00 €
Bettwäsche 25,00 €
Spannlaken 25,00 €
Nachtschrank 120,00 €
Kleiderschrank 447,00 €
Tisch 210,00 €
Stuhl 60,00 €
Abfalleimer 8,00 €
Tischleuchte 15,00 €
Vorhänge 150,00 €
Gardinenstange 50,00 €
Kühlschrank 450,00 €

*Die Preise richten sich nach Abbau der Einrichtungsgegenstände, Entsorgung, Neubeschaffung und Wiederaufbau.