Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden ihre Anwendung auf die mietweise Überlassung von möblierten Apartments (Beherbergung) sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Anbieters Gewerbepark Siegerland GmbH (im Folgenden Gewerbepark genannt).

2.  Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, es liegt eine anderslautende schriftliche Vereinbarung vor.

 

II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

1. Vom Gewerbepark unterbreiteten Angebote sind stets freibleibend. Ein wirksamer Vertrag wird erst mit der Annahme durch den Gewerbepark geschlossen. Der Gast erhält mit der Übersendung der Rechnung / Quittung / E-Mail eine schriftliche Bestätigung.

2. Vertragspartner ist Gewerbepark Siegerland GmbH und Auftragsnehmer. Im Falle einer Buchung durch einen Dritten, haftet dieser gegenüber Gewerbepark als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen.

3. Vermietet werden möblierte Apartment in der Form von 1-Bettzimmer, 2-Bettzimmer und 3-Bettzimmer für maximal jeweils 1,2 oder 3 Personen im Apartment des Anbieters Gewerbepark. Bei einer Belegung von mehr Personen als Bettenanzahl ist das Einverständnis vom Gewerbepark vorab schriftlich einzuholen. Die Betriebskosten bzw. der Apartmentpreis erhöht sich dann entsprechend der Preisliste des Anbieters Gewebepark. Falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen gegenüber dem Auftraggeber zur Folge haben.

4. Sollte der Gast eine Verlängerung seines Aufenthaltes wünschen, so steht ihm ein Optionsrecht zur Verfügung. Zur Ausübung dieses Rechts muss der Gast Gewerbepark 3 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt das Apartment weiterhin zu nutzen. Für den Fall, dass Gewerbepark bereits einen Beherbergungsvertrag mit einem anderen Gast für das gleiche Apartment geschlossen hat, ist Gewerbepark berechtigt den Gast bei einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer in ein vergleichbares Apartment unterzubringen. Sollte auch dies nicht möglich sein, so kann der Gast sein Optionsrecht nicht ausüben.

5. Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Beherbergungsvertrages muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nichtig.

6. Eine Weitervermietung an Dritte bzw. eine Nutzung des überlassenen möblierten Apartments durch Dritte ist grundsätzlich untersagt und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens des Boardinghouse Deutschlands. Die Nutzung des

7. Apartments zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist ebenfalls untersagt, es sei denn Gewerbepark hat ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung erteilt.

8. Sämtliche Apartments des Anbieters Gewerbepark sind Nichtraucher-Apartments. Das Rauchen ist daher im gesamten Gebäude in keinem Fall gestattet. Sollte der Gast dennoch Rauchen, so sind die von ihm hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/ Reinigung des Apartments und/oder Raumes in vollem Umfang zu erstatten.

9. Haustiere sind verboten - es sei denn, der Anbieter hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Sofern der Gast Haustiere im Apartment hält, so ist der Anbieter berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen. In jedem Fall wird mindestens der doppelte Betrag der normalen Endreinigung fällig.

10. Nachrichten, Post und Warensendungen, die für den Gast bestimmt sind, werden mit der Sorgfalt eines Kaufmanns behandelt. Der Gewerbepark übernimmt die Aufbewahrung und - auf Wunsch - die Nachsendung dieser gegen Entgelt. Holt der Gast sein Eigentum nicht ab, so gilt nach 2 erfolglosen Mahnungen an die angegebene E-Mail oder Postadresse, daß der Gast sein Eigentum aufgegeben hat. Gewerbepark ist dann zur Verwertung oder Vernichtung berechtigt.

 

III. Preise, Zahlung

1. Mit dem Abschluss einer schriftlichen Anmietung verpflichtet sich der Gast, die vereinbarte Vergütung für die Beherbergung, für eine ggf. anfallenden Kaution sowie für sonstige von ihm in Anspruch genommene Leistungen, zu entrichten.

2. Die Vergütung und ggf. Kaution müssen vor Einzug entweder per Kreditkarte, Überweisung oder über die angebotenen Bezahlsysteme gezahlt werden. Erstreckt sich die Anmietung über eine längere Zeitdauer, so sind die Zahlungen für die Beherbergung jeweils für einen Monat im Voraus per Überweisung oder Zahlsystemen zu bezahlen. Zahlung auf Rechnung ist nur nach Rücksprache und Zustimmung vom Gewerbepark gestattet. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich.

3. Soweit nicht eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4. Als Abrechnungswährung gilt der Euro.

5. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Zahlungen bargeldlos vorgenommen werden. Dem Gast steht es frei, Zahlungen per Kredit- oder EC-Karte, den angebotenen Zahlungssystemen oder aber per Überweisung vorzunehmen.

6. Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung vornimmt. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Gewerbepark berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Gewerbepark behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist Boardinghouse Deutschland berechtigt eine Mahngebühr von € 5,00 zu erheben.

7. Gewerbepark behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug das Zimmer zu sperren und erst bei komplettem Ausgleich der Forderungen wieder zu öffnen.

8. Beanstandungen zur Rechnungsstellung sind unverzüglich nach bekannt werden gegenüber dem Anbieter Gewerbepark mitzuteilen. Der richtige Adressat der Rechnung ist bereits bei Buchung bekannt zu geben.

9. Der Anbieter hat das Recht, den Preis für das Apartment mit einer Ankündigung von 4 Wochen zu erhöhen, d.h. der aktuellen Preisliste anzupassen. Sollte der Gast mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, so hat der Gast ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen

 

IV. Rücktritt des Anbieters

1. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes steht Gewerbepark ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Als Beispiele seien genannt:

  1. Höhere Gewalt oder andere vom Gewerbepark nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  2. Anmietung des Apartments erfolgt unter irreführenden oder falschen Angaben von wesentlichen Tatsachen, z.B. des Namens oder des Zwecks
  3. Es besteht seitens Gewerbepark ein begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Beherbergung das Ansehen vom Gewerbepark in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Gewerbepark zuzurechnen ist.
  4. Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß II. Nr. 3 vorliegt
  5. Der Gast sich in Zahlungsverzug befindet; bei einem Zahlungsverzug von mehr als 5 Tagen hat Gewebepark ein sofortiges außerordentlichesKündigungsrecht mit einer Frist von | Tag und ist berechtigt dem Gast den Zutritt zur Wohnung zu entziehen.
  6. Gewerbepark von den Umständen Kenntnis erlangt, dass eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsschluss eingetreten ist, insbesondere wenn der Gast die fälligen Forderungen von Gewerbepark nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von Gewerbepark in Gefahr sind.
  7.  Der Gast einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach $ 807 ZPO abgegeben, ein  außergerichtliches Verfahren zum Zwecke der Schuldenregulierung eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat.
  8. Über das Vermögen des Gastes ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.

2. Der Anbieter wird den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts  informieren.

3. Im Falle des berechtigten Rücktritts des Anbieters wird kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz begründet.

4. Im Falle des berechtigten Rücktritts des Anbieters steht dem Gewerbepark das Recht auf Sperrung des Zimmers zu.

 

V. An- und Abreise

1. An dem vereinbarten Anreisetag kann das angemietete Apartment ab 15:00 bezogen werden (Check-in-Zeit). Im Einzelfall können von dieser Uhrzeit abweichende Regelungen getroffen werden. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des Apartments.

2. Nach Übergabe der Apartments an den Gast, hat der Gast 24 Stunden Zeit eventuell bestehende Mängel in der Wohnung festzustellen und Gewerbepark anzuzeigen. Werden keine Mängel/Schäden festgestellt haftet der Gast für alle Mängel, die während seines Aufenthaltes am Inventar entstehen. Gleiches gilt für fehlende Inventargegenstände.

3. Am Tag des vereinbarten Abreisedatums ist das Apartment bis spätestens 12:00 Uhr in einem besenreinen Zustand an den Gewerbepark zu übergeben. Bei einer verspäteten Räumung behält sich Boardinghouse Deutschland das Recht vor, für die vertragsüberschreitende Nutzung des Apartments zusätzliche Gebühren und eventuelle Kosten für die anderweitige Unterbringung des nachfolgenden Gastes in Rechnung zu stellen. Irgendwelche vertraglichen Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Der Gast kann einen Gegenbeweis führen, dass Boardinghouse Deutschland kein bzw. nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

VI. Technische Einrichtungen

1. Gewerbepark stellt ein komplett mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Apartment zur Verfügung. Die Verwendung von Gewerbepark bedarf einer schriftlichen Genehmigung. Gewerbepark ist berechtigt die zu erwartenden Mehrkosten dem Gast zu berechnen und ggf. von der Kaution einzubehalten. Der Gast haftet für auftretende Störungen oder Beschädigungen, die aus der Verwendung seiner Geräte resultieren.

2. Der Gast hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts, als zusätzlichen Service die Nutzung des Internets in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Gast zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Gast als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Gast die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt den Anbieter Gewerbepark von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Weitergabe von Passwörtern ist nicht erlaubt.

 

VII. Mitgebrachte Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände

1. Die Aufstellung und Anbringung von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist aufgrund einer möglichen Beschädigungsgefahr untersagt. Der Gast haftet für derartig eingebrachte Dekoration alleine und stellt Gewerbepark von Ansprüchen Dritter frei.

2. Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten dürfen nicht vorgenommen werden.

 

VIII. Stornierung durch den Kunden

1. Reservierungen sind grundsätzlich verbindlich. Für Stornierungen gelten nachstehende Bedingungen. Stornierungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

2. Nach Abschluss des Vertrages bleibt im Falle einer Stornierung der Gast solange zur Zahlung der Vergütung verpflichtet, bis das Apartment erneut in die Vermietung an einen anderen Gast geht.

Die Zahlungsverpflichtung verringert sich für den Gast wie folgt:

  • Stornierung bis zu 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums ist kostenfrei.
  • Stornierung bis zu 7 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums auf 50 % des vereinbarten Preises
  • Bei Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums oder bei Nichtankunft beträgt die Stornogebühr 80 % des vereinbarten Preises.

3. Als Stornierung ist hier auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise zu verstehen.

4. Dem Gast bleibt es vorbehalten einen Gegenbeweis zu führen, dass dem Anbieter ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

IX. Haftung des Anbieters

1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt die Haftung unberührt.

2. Die Haftung ist für Fahrzeuge und Anhänger sowie darin befindliche Gegenstände werden ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug bzw. Anhänger auf dem Gelände des Gewerbeparks abgestellt ist und hierfür Gebühren gezahlt werden sollten.

3. Ansprüche auf Schadensersatz an Endgeräten, die der Gast an das durch den Anbieter zur Verfügung gestellte Internet nutzt, werden ausgeschlossen. Der Gast wird gebeten, für ausreichenden Schutz seiner Daten durch Speicherung und Nutzung eines Anti-Viren-Programmes o.ä. sicherzustellen.

 

X. Haftung des Kunden

Für Schäden an dem Gebäude und/oder dem Inventar, die durch den Gast selbst, seinen Familienangehörigen, Gästen oder sonstigen Dritten aus seinem Bereich verursacht werden, haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gewerbepark behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche unverzüglich mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen oder die Kreditkarte des Gastes unverzüglich nach Schadenseintritt mit dem Schadensersatzbetrag zu belasten. Dem Gast steht es frei, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

 

XI. Hausordnung

Das Büro im Boarding House ist in der Regel montags - freitags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 — 17.00 Uhr geöffnet. Nachtruhe ist von 23.00 - 6.30 Uhr. In dieser Zeit ist besonders Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen, der Fernseher oder andere elektronische Geräte mit hohem Geräuschpegel sind auf Zimmerlautstärke zu stellen oder nicht mehr zu benutzen. Türen sind leise zu schließen. Fahrräder können vor dem Gebäude kostenfrei abgestellt werden.

 

XII. Schlussbestimmungen

1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Gewerbepark, Hanau.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Verwendung des EGBGB und UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

4. Bei Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dasselbe gilt für Vertragslücken. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.